Impressum

honey–studio
Carlo Mül­ler-Hopp & Chris­tian Sil­ber GbR
Bopp­straße 25, 55118 Mainz
Tele­fon: 06131 — 89 39 220
E‑Mail: kontakt@​honey-​studio.​de

Datenschutzerklärung

Wir freuen uns sehr über Ihr Inter­esse an unse­rem Unter­nehmen. Daten­schutz hat einen beson­ders hohen Stel­len­wert für die Geschäfts­leitung von honey–studio. Eine Nut­zung der Internet­seiten von honey–studio ist grund­sätz­lich ohne jede Angabe personen­­bezogener Daten mög­lich. Sofern eine betrof­fene Per­son beson­dere Ser­vices unse­res Unter­nehmens über unsere Internet­seite in Anspruch neh­men möchte, könnte jedoch eine Ver­ar­bei­tung personen­­bezogener Daten erforder­lich wer­den. Ist die Ver­ar­bei­tung personen­­bezogener Daten erfor­der­lich und besteht für eine sol­che Verar­beitung keine gesetz­li­che Grund­lage, holen wir gene­rell eine Ein­wil­li­gung der betroff­enen Per­son ein.

Die Ver­ar­bei­tung personen­bezogener Daten, beispiels­weise des Namens, der Anschrift, E‑Mail-Adresse oder Telefon­­nummer einer betrof­fe­nen Per­son, erfolgt stets im Ein­klang mit der Daten­schutz-Grund­ver­­­ord­nung und in Überein­­stimmung mit den für die honey–studio gel­ten­den landes­spezifischen Datenschutzbestimmungen.

Mit­tels die­ser Daten­schutz­er­klä­rung möchte unser Unter­nehmen die Öffentlich­keit über Art, Umfang und Zweck der von uns erho­be­nen, genutz­ten und verar­beiteten personen­bezogenen Daten infor­mie­ren. Fer­ner wer­den betrof­fene Per­so­nen mit­tels die­ser Daten­schutz­erklärung über die ihnen zuste­hen­den Rechte aufgeklärt.

honey–studio hat als für die Verar­beitung Verant­wortlicher zahl­rei­che tech­ni­sche und organisa­torische Maß­nah­men umge­setzt, um einen mög­lichst lücken­lo­sen Schutz der über diese Internet­seite ver­ar­bei­te­ten personen­bezogenen Daten sicher­zu­stel­len. Den­noch kön­nen internet­basierte Daten­übertragungen grund­sätzlich Sicherheits­lücken auf­wei­sen, sodass ein abso­lu­ter Schutz nicht gewähr­leistet wer­den kann. Aus die­sem Grund steht es jeder betrof­fe­nen Per­son frei, personen­bezogene Daten auch auf alter­na­ti­ven Wegen, beispiels­weise tele­fo­nisch, an uns zu übermitteln.

1. Begriffsbestimmungen

Die Datenschutz­erklärung von honey–studio beruht auf den Begriff­lich­keiten, die durch den Euro­päischen Rich­t­­li­nien- und Verordnungs­geber beim Erlass der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DS-GVO) ver­wen­det wur­den. Unsere Daten­schutz­erklärung soll sowohl für die Öffent­lich­keit als auch für unsere Kun­den und Geschäfts­partner ein­fach les­bar und verständ­­lich sein. Um dies zu gewähr­leisten, möch­ten wir vorab die ver­wen­de­ten Begriff­lich­keiten erläutern.

Wir ver­wen­den in die­ser Daten­schutz­erklärung unter ande­rem die fol­gen­den Begriffe:

  • a) personenbezogene Daten

    Per­so­nen­be­zo­gene Daten sind alle Infor­mationen, die sich auf eine identi­fizierte oder identi­fizierbare natür­li­che Per­son (im Fol­gen­den „betrof­fene Per­son“) bezie­hen. Als identi­fizierbar wird eine natür­liche Per­son ange­se­hen, die direkt oder indi­rekt, ins­besondere mit­tels Zuord­nung zu einer Ken­nung wie einem Namen, zu einer Kenn­num­mer, zu Standort­daten, zu einer Online-Ken­nung oder zu einem oder meh­re­ren beson­deren Merk­malen, die Aus­druck der phy­si­schen, physio­logischen, gene­ti­schen, psy­chi­schen, wirt­schaft­li­chen, kul­tu­rel­len oder sozia­len Iden­ti­tät die­ser natür­lichen Per­son sind, iden­ti­fi­ziert wer­den kann.

  • b) betroffene Person

    Betrof­fene Per­son ist jede iden­ti­fi­zierte oder identi­fizierbare natür­li­che Per­son, deren personen­bezogene Daten von dem für die Ver­ar­bei­tung Verant­wortlichen ver­ar­bei­tet werden.

  • c) Verarbeitung

    Ver­ar­bei­tung ist jeder mit oder ohne Hilfe auto­matisierter Ver­fah­ren ausge­führte Vor­gang oder jede sol­che Vorgangs­­reihe im Zusammen­hang mit personen­bezogenen Daten wie das Erhe­ben, das Erfas­sen, die Organi­sation, das Ord­nen, die Spei­che­rung, die Anpas­sung oder Verän­derung, das Aus­le­sen, das Abfra­gen, die Ver­wen­dung, die Offen­legung durch Über­mitt­lung, Verbrei­tung oder eine andere Form der Bereit­stellung, den Abgleich oder die Ver­knüpf­ung, die Ein­schrän­kung, das Löschen oder die Vernichtung.

  • d) Einschränkung der Verarbeitung

    Ein­schrän­kung der Verar­beitung ist die Mar­kie­rung gespei­cher­ter personen­bezogener Daten mit dem Ziel, ihre künf­tige Verar­beitung einzuschränken.

  • e) Profiling

    Pro­fil­ing ist jede Art der automati­sierten Ver­ar­bei­tung personen­bezogener Daten, die darin besteht, dass diese personen­bezogenen Daten ver­wen­det wer­den, um bestimmte per­sön­li­che Aspekte, die sich auf eine natür­li­che Per­son bezie­hen, zu bewer­ten, ins­be­son­dere, um Aspekte bezüg­lich Arbeits­leistung, wirt­schaft­li­cher Lage, Gesund­heit, per­sön­li­cher Vor­lie­ben, Inter­es­sen, Zuver­lässig­keit, Ver­hal­ten, Aufent­halts­ort oder Orts­wechsel die­ser natür­lichen Per­son zu ana­ly­sie­ren oder vorherzusagen.

  • f) Pseudonymisierung

    Pseud­ony­mi­sie­rung ist die Ver­ar­bei­tung personen­bezogener Daten in einer Weise, auf wel­che die personen­bezogenen Daten ohne Hin­zu­zie­hung zusätz­li­cher Infor­mationen nicht mehr einer spe­zi­fi­schen betroff­enen Per­son zuge­ord­net wer­den kön­nen, sofern diese zusätz­li­chen Infor­mationen geson­dert auf­be­wahrt wer­den und tech­ni­schen und organi­satorischen Maß­nah­men unter­lie­gen, die gewähr­leis­ten, dass die personen­bezogenen Daten nicht einer identi­fizierten oder iden­ti­fi­zier­ba­ren natür­li­chen Per­son zuge­wie­sen werden.

  • g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher

    Ver­ant­wort­li­cher oder für die Verar­beitung Verant­wortlicher ist die natür­liche oder juris­ti­sche Per­son, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle, die allein oder gemein­sam mit ande­ren über die Zwe­cke und Mit­tel der Ver­ar­bei­tung von personen­bezogenen Daten ent­schei­det. Sind die Zwe­cke und Mit­tel die­ser Ver­ar­bei­tung durch das Uni­ons­recht oder das Recht der Mitglieds­taaten vor­ge­ge­ben, so kann der Ver­ant­wort­li­che beziehungs­weise kön­nen die bestimm­ten Kri­te­rien sei­ner Benen­nung nach dem Unions­recht oder dem Recht der Mit­glied­staaten vor­ge­se­hen werden.

  • h) Auftragsverarbeiter

    Auf­trags­ver­ar­bei­ter ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle, die personen­bezogene Daten im Auf­trag des Verant­wortlichen verarbeitet.

  • i) Empfänger

    Emp­fän­ger ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle, der personen­bezogene Daten offen­gelegt wer­den, unab­hängig davon, ob es sich bei ihr um einen Drit­ten han­delt oder nicht. Behör­den, die im Rah­men eines bestimm­ten Unter­suchungs­auftrags nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mitglied­staaten mög­li­cher­weise personen­bezogene Daten erhal­ten, gel­ten jedoch nicht als Empfänger.

  • j) Dritter

    Drit­ter ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle außer der betrof­fe­nen Per­son, dem Verant­wortlichen, dem Auf­trags­ver­ar­bei­ter und den Per­so­nen, die unter der unmittel­baren Ver­ant­wor­tung des Verant­wortlichen oder des Auftrags­verarbeiters befugt sind, die personen­bezogenen Daten zu verarbeiten.

  • k) Einwilligung

    Ein­wil­li­gung ist jede von der betrof­fe­nen Per­son frei­wil­lig für den bestimm­ten Fall in infor­mier­ter Weise und unmiss­verständ­lich abge­ge­bene Willens­bekundung in Form einer Erklä­rung oder einer sons­ti­gen ein­deutigen bestä­ti­gen­den Hand­lung, mit der die betrof­fene Per­son zu ver­ste­hen gibt, dass sie mit der Ver­ar­bei­tung der sie betref­fen­den personen­bezogenen Daten ein­ver­stan­den ist.

2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Ver­ant­wort­li­cher im Sinne der Daten­schutz-Grund­ver­­­ord­nung, sons­ti­ger in den Mitglied­staaten der Euro­päischen Union gel­ten­den Daten­schutz­gesetze und ande­rer Bestim­mun­gen mit daten­schutz­rechtlichem Cha­rak­ter ist die:

honey–studio GbR
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Deutschland
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3. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

Die Inter­net­seite von honey–studio erfasst mit jedem Auf­ruf der Internet­seite durch eine betrof­fene Per­son oder ein automati­siertes Sys­tem eine Reihe von all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen. Diese all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen wer­den in den Log­files des Ser­vers gespei­chert. Erfasst wer­den kön­nen die (1) ver­wen­de­ten Browser­typen und Ver­sio­nen, (2) das vom zugrei­fen­den Sys­tem ver­wen­dete Betriebs­system, (3) die Internet­seite, von wel­cher ein zugrei­fen­des Sys­tem auf unsere Inter­net­seite gelangt (soge­nannte Refer­rer), (4) die Unter­web­sei­ten, wel­che über ein zugrei­fen­des Sys­tem auf unse­rer Internet­seite ange­steu­ert wer­den, (5) das Datum und die Uhr­zeit eines Zugriffs auf die Internet­seite, (6) eine Inter­net-Pro­to­koll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Inter­net-Ser­vice-Pro­vi­der des zugrei­fen­den Sys­tems und (8) sons­tige ähn­li­che Daten und Infor­mationen, die der Gefahren­abwehr im Falle von Angrif­fen auf unsere infor­mations­technolo­gischen Sys­teme dienen.

Bei der Nut­zung die­ser allge­meinen Daten und Infor­mationen zieht die honey–studio keine Rück­schlüsse auf die betrof­fene Per­son. Diese Infor­mationen wer­den viel­mehr benö­tigt, um (1) die Inhalte unse­rer Internet­seite kor­rekt auszu­liefern, (2) die Inhalte unse­rer Internet­seite sowie die Wer­bung für diese zu opti­mie­ren, (3) die dau­er­hafte Funktions­fähigkeit unse­rer infor­mations­techno­logischen Sys­teme und der Tech­nik unse­rer Internet­seite zu gewähr­leisten sowie (4) um Straf­verfolgungs­behörden im Falle eines Cyber­angriffes die zur Straf­verfolgung not­wen­di­gen Infor­mationen bereit­zu­stellen. Diese anonym erho­be­nen Daten und Infor­mationen wer­den durch die honey–studio daher einer­seits sta­tis­tisch und fer­ner mit dem Ziel aus­ge­wer­tet, den Daten­schutz und die Daten­si­cher­heit in unse­rem Unter­nehmen zu erhö­hen, um letzt­lich ein opti­ma­les Schutz­niveau für die von uns ver­ar­bei­te­ten personen­bezogenen Daten sicher­zu­stellen. Die anony­men Daten der Ser­ver-Log­files wer­den getrennt von allen durch eine betrof­fene Per­son ange­gebenen personen­bezogenen Daten gespeichert.

4. Abonnement unseres Newsletters

Auf der Inter­net­seite von honey–studio wird den Benut­zern die Mög­lich­keit ein­ge­räumt, den News­let­ter unse­res Unter­neh­mens zu abon­nie­ren. Wel­che per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bei der Bestel­lung des News­let­ters an den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen über­mit­telt wer­den, ergibt sich aus der hierzu ver­wen­de­ten Eingabemaske.

honey–studio infor­miert ihre Kun­den und Geschäfts­part­ner in regel­mä­ßi­gen Abstän­den im Wege eines News­let­ters über Ange­bote des Unter­neh­mens. Der News­let­ter unse­res Unter­neh­mens kann von der betrof­fe­nen Per­son grund­sätz­lich nur dann emp­fan­gen wer­den, wenn (1) die betrof­fene Per­son über eine gül­tige E‑Mail-Adresse ver­fügt und (2) die betrof­fene Per­son sich für den News­let­ter­ver­sand regis­triert. An die von einer betrof­fe­nen Per­son erst­ma­lig für den News­let­ter­ver­sand ein­ge­tra­gene E‑Mail-Adresse wird aus recht­li­chen Grün­den eine Bestä­ti­gungs­mail im Dou­ble-Opt-In-Ver­fah­ren ver­sen­det. Diese Bestä­ti­gungs­mail dient der Über­prü­fung, ob der Inha­ber der E‑Mail-Adresse als betrof­fene Per­son den Emp­fang des News­let­ters auto­ri­siert hat.

Bei der Anmel­dung zum News­let­ter spei­chern wir fer­ner die vom Inter­net-Ser­vice-Pro­vi­der (ISP) ver­ge­bene IP-Adresse des von der betrof­fe­nen Per­son zum Zeit­punkt der Anmel­dung ver­wen­de­ten Com­pu­ter­sys­tems sowie das Datum und die Uhr­zeit der Anmel­dung. Die Erhe­bung die­ser Daten ist erfor­der­lich, um den(möglichen) Miss­brauch der E‑Mail-Adresse einer betrof­fe­nen Per­son zu einem spä­te­ren Zeit­punkt nach­voll­zie­hen zu kön­nen und dient des­halb der recht­li­chen Absi­che­rung des für die Ver­ar­bei­tung Verantwortlichen.

Die im Rah­men einer Anmel­dung zum News­let­ter erho­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den aus­schließ­lich zum Ver­sand unse­res News­let­ters ver­wen­det. Fer­ner könn­ten Abon­nen­ten des News­let­ters per E‑Mail infor­miert wer­den, sofern dies für den Betrieb des News­let­ter-Diens­tes oder eine dies­be­züg­li­che Regis­trie­rung erfor­der­lich ist, wie dies im Falle von Ände­run­gen am News­let­ter­an­ge­bot oder bei der Ver­än­de­rung der tech­ni­schen Gege­ben­hei­ten der Fall sein könnte. Es erfolgt keine Wei­ter­gabe der im Rah­men des News­let­ter-Diens­tes erho­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten an Dritte. Das Abon­ne­ment unse­res News­let­ters kann durch die betrof­fene Per­son jeder­zeit gekün­digt wer­den. Die Ein­wil­li­gung in die Spei­che­rung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die die betrof­fene Per­son uns für den News­let­ter­ver­sand erteilt hat, kann jeder­zeit wider­ru­fen wer­den. Zum Zwe­cke des Wider­rufs der Ein­wil­li­gung fin­det sich in jedem News­let­ter ein ent­spre­chen­der Link. Fer­ner besteht die Mög­lich­keit, sich jeder­zeit auch direkt auf der Inter­net­seite des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen vom News­let­ter­ver­sand abzu­mel­den oder dies dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen auf andere Weise mitzuteilen.

5. Newsletter-Tracking

Die News­let­ter von honey–studio ent­hal­ten soge­nannte Zähl­pi­xel. Ein Zähl­pi­xel ist eine Minia­tur­gra­fik, die in sol­che E‑Mails ein­ge­bet­tet wird, wel­che im HTML-For­mat ver­sen­det wer­den, um eine Log­da­tei-Auf­zeich­nung und eine Log­da­tei-Ana­lyse zu ermög­li­chen. Dadurch kann eine sta­tis­ti­sche Aus­wer­tung des Erfol­ges oder Miss­erfol­ges von Online-Mar­ke­ting-Kam­pa­gnen durch­ge­führt wer­den. Anhand des ein­ge­bet­te­ten Zähl­pi­xels kann die honey–studio erken­nen, ob und wann eine E‑Mail von einer betrof­fe­nen Per­son geöff­net wurde und wel­che in der E‑Mail befind­li­chen Links von der betrof­fe­nen Per­son auf­ge­ru­fen wurden.

Sol­che über die in den News­let­tern ent­hal­te­nen Zähl­pi­xel erho­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, wer­den von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen gespei­chert und aus­ge­wer­tet, um den News­let­ter­ver­sand zu opti­mie­ren und den Inhalt zukünf­ti­ger News­let­ter noch bes­ser den Inter­es­sen der betrof­fe­nen Per­son anzu­pas­sen. Diese per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den nicht an Dritte wei­ter­ge­ge­ben. Betrof­fene Per­so­nen sind jeder­zeit berech­tigt, die dies­be­züg­li­che geson­derte, über das Dou­ble-Opt-In-Ver­fah­ren abge­ge­bene Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung zu wider­ru­fen. Nach einem Wider­ruf wer­den diese per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen gelöscht. Eine Abmel­dung vom Erhalt des News­let­ters deu­tet die honey–studio auto­ma­tisch als Widerruf.

6. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che ver­ar­bei­tet und spei­chert per­so­nen­be­zo­gene Daten der betrof­fe­nen Per­son nur für den Zeit­raum, der zur Errei­chung des Spei­che­rungs­zwecks erfor­der­lich ist oder sofern dies durch den Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber oder einen ande­ren Gesetz­ge­ber in Geset­zen oder Vor­schrif­ten, wel­chen der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che unter­liegt, vor­ge­se­hen wurde.

Ent­fällt der Spei­che­rungs­zweck oder läuft eine vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber oder einem ande­ren zustän­di­gen Gesetz­ge­ber vor­ge­schrie­bene Spei­cher­frist ab, wer­den die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten rou­ti­ne­mä­ßig und ent­spre­chend den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten gesperrt oder gelöscht.

7. Rechte der betroffenen Person

  • a) Recht auf Bestätigung

    Jede betrof­fene Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber ein­ge­räumte Recht, von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen eine Bestä­ti­gung dar­über zu ver­lan­gen, ob sie betref­fende per­so­nen­be­zo­gene Daten ver­ar­bei­tet wer­den. Möchte eine betrof­fene Per­son die­ses Bestä­ti­gungs­recht in Anspruch neh­men, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

  • b) Recht auf Auskunft

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, jeder­zeit von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen unent­gelt­li­che Aus­kunft über die zu sei­ner Per­son gespei­cher­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und eine Kopie die­ser Aus­kunft zu erhal­ten. Fer­ner hat der Euro­päi­sche Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber der betrof­fe­nen Per­son Aus­kunft über fol­gende Infor­ma­tio­nen zugestanden:

    • die Ver­ar­bei­tungs­zwe­cke
    • die Kate­go­rien per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die ver­ar­bei­tet werden
    • die Emp­fän­ger oder Kate­go­rien von Emp­fän­gern, gegen­über denen die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten offen­ge­legt wor­den sind oder noch offen­ge­legt wer­den, ins­be­son­dere bei Emp­fän­gern in Dritt­län­dern oder bei inter­na­tio­na­len Organisationen
    • falls mög­lich die geplante Dauer, für die die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gespei­chert wer­den, oder, falls dies nicht mög­lich ist, die Kri­te­rien für die Fest­le­gung die­ser Dauer
    • das Bestehen eines Rechts auf Berich­ti­gung oder Löschung der sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten oder auf Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung durch den Ver­ant­wort­li­chen oder eines Wider­spruchs­rechts gegen diese Verarbeitung
    • das Bestehen eines Beschwer­de­rechts bei einer Aufsichtsbehörde
    • wenn die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht bei der betrof­fe­nen Per­son erho­ben wer­den: Alle ver­füg­ba­ren Infor­ma­tio­nen über die Her­kunft der Daten
    • das Bestehen einer auto­ma­ti­sier­ten Ent­schei­dungs­fin­dung ein­schließ­lich Pro­fil­ing gemäß Arti­kel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumin­dest in die­sen Fäl­len — aus­sa­ge­kräf­tige Infor­ma­tio­nen über die invol­vierte Logik sowie die Trag­weite und die ange­streb­ten Aus­wir­kun­gen einer der­ar­ti­gen Ver­ar­bei­tung für die betrof­fene Person

    Fer­ner steht der betrof­fe­nen Per­son ein Aus­kunfts­recht dar­über zu, ob per­so­nen­be­zo­gene Daten an ein Dritt­land oder an eine inter­na­tio­nale Orga­ni­sa­tion über­mit­telt wur­den. Sofern dies der Fall ist, so steht der betrof­fe­nen Per­son im Übri­gen das Recht zu, Aus­kunft über die geeig­ne­ten Garan­tien im Zusam­men­hang mit der Über­mitt­lung zu erhalten.

    Möchte eine betrof­fene Per­son die­ses Aus­kunfts­recht in Anspruch neh­men, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

  • c) Recht auf Berichtigung

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, die unver­züg­li­che Berich­ti­gung sie betref­fen­der unrich­ti­ger per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zu ver­lan­gen. Fer­ner steht der betrof­fe­nen Per­son das Recht zu, unter Berück­sich­ti­gung der Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung, die Ver­voll­stän­di­gung unvoll­stän­di­ger per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten — auch mit­tels einer ergän­zen­den Erklä­rung — zu verlangen.

    Möchte eine betrof­fene Per­son die­ses Berich­ti­gungs­recht in Anspruch neh­men, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

  • d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, von dem Ver­ant­wort­li­chen zu ver­lan­gen, dass die sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten unver­züg­lich gelöscht wer­den, sofern einer der fol­gen­den Gründe zutrifft und soweit die Ver­ar­bei­tung nicht erfor­der­lich ist:

    • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den für sol­che Zwe­cke erho­ben oder auf sons­tige Weise ver­ar­bei­tet, für wel­che sie nicht mehr not­wen­dig sind.
    • Die betrof­fene Per­son wider­ruft ihre Ein­wil­li­gung, auf die sich die Ver­ar­bei­tung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­stabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer ander­wei­ti­gen Rechts­grund­lage für die Verarbeitung.
    • Die betrof­fene Per­son legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung ein, und es lie­gen keine vor­ran­gi­gen berech­tig­ten Gründe für die Ver­ar­bei­tung vor, oder die betrof­fene Per­son legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung ein.
    • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den unrecht­mä­ßig verarbeitet.
    • Die Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist zur Erfül­lung einer recht­li­chen Ver­pflich­tung nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten erfor­der­lich, dem der Ver­ant­wort­li­che unterliegt.
    • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den in Bezug auf ange­bo­tene Dienste der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

    Sofern einer der oben genann­ten Gründe zutrifft und eine betrof­fene Per­son die Löschung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die bei der honey–studio gespei­chert sind, ver­an­las­sen möchte, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den. Der Mit­ar­bei­ter der honey–studio wird ver­an­las­sen, dass dem Lösch­ver­lan­gen unver­züg­lich nach­ge­kom­men wird.

    Wur­den die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von der honey–studio öffent­lich gemacht und ist unser Unter­neh­men als Ver­ant­wort­li­cher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­pflich­tet, so trifft die honey–studio unter Berück­sich­ti­gung der ver­füg­ba­ren Tech­no­lo­gie und der Imple­men­tie­rungs­kos­ten ange­mes­sene Maß­nah­men, auch tech­ni­scher Art, um andere für die Daten­ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che, wel­che die ver­öf­fent­lich­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­ar­bei­ten, dar­über in Kennt­nis zu set­zen, dass die betrof­fene Per­son von die­sen ande­ren für die Daten­ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen die Löschung sämt­li­cher Links zu die­sen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten oder von Kopien oder Repli­ka­tio­nen die­ser per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­langt hat, soweit die Ver­ar­bei­tung nicht erfor­der­lich ist. Der Mit­ar­bei­ter der honey–studio wird im Ein­zel­fall das Not­wen­dige veranlassen.

  • e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, von dem Ver­ant­wort­li­chen die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung zu ver­lan­gen, wenn eine der fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen gege­ben ist:

    • Die Rich­tig­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wird von der betrof­fe­nen Per­son bestrit­ten, und zwar für eine Dauer, die es dem Ver­ant­wort­li­chen ermög­licht, die Rich­tig­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu überprüfen.
    • Die Ver­ar­bei­tung ist unrecht­mä­ßig, die betrof­fene Per­son lehnt die Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ab und ver­langt statt­des­sen die Ein­schrän­kung der Nut­zung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten.
    • Der Ver­ant­wort­li­che benö­tigt die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten für die Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung nicht län­ger, die betrof­fene Per­son benö­tigt sie jedoch zur Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechtsansprüchen.
    • Die betrof­fene Per­son hat Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO ein­ge­legt und es steht noch nicht fest, ob die berech­tig­ten Gründe des Ver­ant­wort­li­chen gegen­über denen der betrof­fe­nen Per­son überwiegen.

    Sofern eine der oben genann­ten Vor­aus­set­zun­gen gege­ben ist und eine betrof­fene Per­son die Ein­schrän­kung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die bei der honey–studio gespei­chert sind, ver­lan­gen möchte, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den. Der Mit­ar­bei­ter der honey–studio wird die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung veranlassen.

  • f) Recht auf Datenübertragbarkeit

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, die sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, wel­che durch die betrof­fene Per­son einem Ver­ant­wort­li­chen bereit­ge­stellt wur­den, in einem struk­tu­rier­ten, gän­gi­gen und maschi­nen­les­ba­ren For­mat zu erhal­ten. Sie hat außer­dem das Recht, diese Daten einem ande­ren Ver­ant­wort­li­chen ohne Behin­de­rung durch den Ver­ant­wort­li­chen, dem die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­ge­stellt wur­den, zu über­mit­teln, sofern die Ver­ar­bei­tung auf der Ein­wil­li­gung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­stabe a DS-GVO oder auf einem Ver­trag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe b DS-GVO beruht und die Ver­ar­bei­tung mit­hilfe auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren erfolgt, sofern die Ver­ar­bei­tung nicht für die Wahr­neh­mung einer Auf­gabe erfor­der­lich ist, die im öffent­li­chen Inter­esse liegt oder in Aus­übung öffent­li­cher Gewalt erfolgt, wel­che dem Ver­ant­wort­li­chen über­tra­gen wurde.

    Fer­ner hat die betrof­fene Per­son bei der Aus­übung ihres Rechts auf Daten­über­trag­bar­keit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwir­ken, dass die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten direkt von einem Ver­ant­wort­li­chen an einen ande­ren Ver­ant­wort­li­chen über­mit­telt wer­den, soweit dies tech­nisch mach­bar ist und sofern hier­von nicht die Rechte und Frei­hei­ten ande­rer Per­so­nen beein­träch­tigt werden.

    Zur Gel­tend­ma­chung des Rechts auf Daten­über­trag­bar­keit kann sich die betrof­fene Per­son jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter von honey–studio wenden.

  • g) Recht auf Widerspruch

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer beson­de­ren Situa­tion erge­ben, jeder­zeit gegen die Ver­ar­bei­tung sie betref­fen­der per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die auf­grund von Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­ben e oder f DS-GVO erfolgt, Wider­spruch ein­zu­le­gen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestim­mun­gen gestütz­tes Profiling.

    Die honey–studio ver­ar­bei­tet die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten im Falle des Wider­spruchs nicht mehr, es sei denn, wir kön­nen zwin­gende schutz­wür­dige Gründe für die Ver­ar­bei­tung nach­wei­sen, die den Inter­es­sen, Rech­ten und Frei­hei­ten der betrof­fe­nen Per­son über­wie­gen, oder die Ver­ar­bei­tung dient der Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechtsansprüchen.

    Ver­ar­bei­tet die honey–studio per­so­nen­be­zo­gene Daten, um Direkt­wer­bung zu betrei­ben, so hat die betrof­fene Per­son das Recht, jeder­zeit Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zum Zwe­cke der­ar­ti­ger Wer­bung ein­zu­le­gen. Dies gilt auch für das Pro­fil­ing, soweit es mit sol­cher Direkt­wer­bung in Ver­bin­dung steht. Wider­spricht die betrof­fene Per­son gegen­über der honey–studio der Ver­ar­bei­tung für Zwe­cke der Direkt­wer­bung, so wird die honey–studio die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht mehr für diese Zwe­cke verarbeiten.

    Zudem hat die betrof­fene Per­son das Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer beson­de­ren Situa­tion erge­ben, gegen die sie betref­fende Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die bei der honey–studio zu wis­sen­schaft­li­chen oder his­to­ri­schen For­schungs­zwe­cken oder zu sta­tis­ti­schen Zwe­cken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfol­gen, Wider­spruch ein­zu­le­gen, es sei denn, eine sol­che Ver­ar­bei­tung ist zur Erfül­lung einer im öffent­li­chen Inter­esse lie­gen­den Auf­gabe erforderlich.

    Zur Aus­übung des Rechts auf Wider­spruch kann sich die betrof­fene Per­son direkt jeden Mit­ar­bei­ter der honey–studio oder einen ande­ren Mit­ar­bei­ter wen­den. Der betrof­fe­nen Per­son steht es fer­ner frei, im Zusam­men­hang mit der Nut­zung von Diens­ten der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft, unge­ach­tet der Richt­li­nie 2002/​58/​EG, ihr Wider­spruchs­recht mit­tels auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren aus­zu­üben, bei denen tech­ni­sche Spe­zi­fi­ka­tio­nen ver­wen­det werden.

  • h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, nicht einer aus­schließ­lich auf einer auto­ma­ti­sier­ten Ver­ar­bei­tung — ein­schließ­lich Pro­fil­ing — beru­hen­den Ent­schei­dung unter­wor­fen zu wer­den, die ihr gegen­über recht­li­che Wir­kung ent­fal­tet oder sie in ähn­li­cher Weise erheb­lich beein­träch­tigt, sofern die Ent­schei­dung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfül­lung eines Ver­trags zwi­schen der betrof­fe­nen Per­son und dem Ver­ant­wort­li­chen erfor­der­lich ist, oder (2) auf­grund von Rechts­vor­schrif­ten der Union oder der Mit­glied­staa­ten, denen der Ver­ant­wort­li­che unter­liegt, zuläs­sig ist und diese Rechts­vor­schrif­ten ange­mes­sene Maß­nah­men zur Wah­rung der Rechte und Frei­hei­ten sowie der berech­tig­ten Inter­es­sen der betrof­fe­nen Per­son ent­hal­ten oder (3) mit aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Per­son erfolgt.

    Ist die Ent­schei­dung (1) für den Abschluss oder die Erfül­lung eines Ver­trags zwi­schen der betrof­fe­nen Per­son und dem Ver­ant­wort­li­chen erfor­der­lich oder (2) erfolgt sie mit aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Per­son, trifft die honey–studio ange­mes­sene Maß­nah­men, um die Rechte und Frei­hei­ten sowie die berech­tig­ten Inter­es­sen der betrof­fe­nen Per­son zu wah­ren, wozu min­des­tens das Recht auf Erwir­kung des Ein­grei­fens einer Per­son sei­tens des Ver­ant­wort­li­chen, auf Dar­le­gung des eige­nen Stand­punkts und auf Anfech­tung der Ent­schei­dung gehört.

    Möchte die betrof­fene Per­son Rechte mit Bezug auf auto­ma­ti­sierte Ent­schei­dun­gen gel­tend machen, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

  • i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, eine Ein­wil­li­gung zur Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten jeder­zeit zu widerrufen.

    Möchte die betrof­fene Per­son ihr Recht auf Wider­ruf einer Ein­wil­li­gung gel­tend machen, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

8. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che erhebt und ver­ar­bei­tet die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von Bewer­bern zum Zwe­cke der Abwick­lung des Bewer­bungs­ver­fah­rens. Die Ver­ar­bei­tung kann auch auf elek­tro­ni­schem Wege erfol­gen. Dies ist ins­be­son­dere dann der Fall, wenn ein Bewer­ber ent­spre­chende Bewer­bungs­un­ter­la­gen auf dem elek­tro­ni­schen Wege, bei­spiels­weise per E‑Mail oder über ein auf der Inter­net­seite befind­li­ches Web­for­mu­lar, an den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen über­mit­telt. Schließt der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che einen Anstel­lungs­ver­trag mit einem Bewer­ber, wer­den die über­mit­tel­ten Daten zum Zwe­cke der Abwick­lung des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses unter Beach­tung der gesetz­li­chen Vor­schrif­ten gespei­chert. Wird von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen kein Anstel­lungs­ver­trag mit dem Bewer­ber geschlos­sen, so wer­den die Bewer­bungs­un­ter­la­gen zwei Monate nach Bekannt­gabe der Absa­ge­ent­schei­dung auto­ma­tisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sons­ti­gen berech­tig­ten Inter­es­sen des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen ent­ge­gen­ste­hen. Sons­ti­ges berech­tig­tes Inter­esse in die­sem Sinne ist bei­spiels­weise eine Beweis­pflicht in einem Ver­fah­ren nach dem All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG).

9. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google Analytics (mit Anonymisierungsfunktion)

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che hat auf die­ser Inter­net­seite die Kom­po­nente Google Ana­ly­tics (mit Anony­mi­sie­rungs­funk­tion) inte­griert. Google Ana­ly­tics ist ein Web-Ana­lyse-Dienst. Web-Ana­lyse ist die Erhe­bung, Samm­lung und Aus­wer­tung von Daten über das Ver­hal­ten von Besu­chern von Inter­net­sei­ten. Ein Web-Ana­lyse-Dienst erfasst unter ande­rem Daten dar­über, von wel­cher Inter­net­seite eine betrof­fene Per­son auf eine Inter­net­seite gekom­men ist (soge­nannte Refer­rer), auf wel­che Unter­sei­ten der Inter­net­seite zuge­grif­fen oder wie oft und für wel­che Ver­weil­dauer eine Unter­seite betrach­tet wurde. Eine Web-Ana­lyse wird über­wie­gend zur Opti­mie­rung einer Inter­net­seite und zur Kos­ten-Nut­zen-Ana­lyse von Inter­net­wer­bung eingesetzt.

Betrei­ber­ge­sell­schaft der Google-Ana­ly­tics-Kom­po­nente ist die Google Inc., 1600 Amphi­theatre Pkwy, Moun­tain View, CA 94043–1351, USA.

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che ver­wen­det für die Web-Ana­lyse über Google Ana­ly­tics den Zusatz "_gat._anonymizeIp". Mit­tels die­ses Zusat­zes wird die IP-Adresse des Inter­net­an­schlus­ses der betrof­fe­nen Per­son von Google gekürzt und anony­mi­siert, wenn der Zugriff auf unsere Inter­net­sei­ten aus einem Mit­glied­staat der Euro­päi­schen Union oder aus einem ande­ren Ver­trags­staat des Abkom­mens über den Euro­päi­schen Wirt­schafts­raum erfolgt.

Der Zweck der Google-Ana­ly­tics-Kom­po­nente ist die Ana­lyse der Besu­cher­ströme auf unse­rer Inter­net­seite. Google nutzt die gewon­ne­nen Daten und Infor­ma­tio­nen unter ande­rem dazu, die Nut­zung unse­rer Inter­net­seite aus­zu­wer­ten, um für uns Online-Reports, wel­che die Akti­vi­tä­ten auf unse­ren Inter­net­sei­ten auf­zei­gen, zusam­men­zu­stel­len, und um wei­tere mit der Nut­zung unse­rer Inter­net­seite in Ver­bin­dung ste­hende Dienst­leis­tun­gen zu erbringen.

Google Ana­ly­tics setzt ein Coo­kie auf dem infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­tem der betrof­fe­nen Per­son. Was Coo­kies sind, wurde oben bereits erläu­tert. Mit Set­zung des Coo­kies wird Google eine Ana­lyse der Benut­zung unse­rer Inter­net­seite ermög­licht. Durch jeden Auf­ruf einer der Ein­zel­sei­ten die­ser Inter­net­seite, die durch den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen betrie­ben wird und auf wel­cher eine Google-Ana­ly­tics-Kom­po­nente inte­griert wurde, wird der Inter­net­brow­ser auf dem infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­tem der betrof­fe­nen Per­son auto­ma­tisch durch die jewei­lige Google-Ana­ly­tics-Kom­po­nente ver­an­lasst, Daten zum Zwe­cke der Online-Ana­lyse an Google zu über­mit­teln. Im Rah­men die­ses tech­ni­schen Ver­fah­rens erhält Google Kennt­nis über per­so­nen­be­zo­gene Daten, wie der IP-Adresse der betrof­fe­nen Per­son, die Google unter ande­rem dazu die­nen, die Her­kunft der Besu­cher und Klicks nach­zu­voll­zie­hen und in der Folge Pro­vi­si­ons­ab­rech­nun­gen zu ermöglichen.

Mit­tels des Coo­kies wer­den per­so­nen­be­zo­gene Infor­ma­tio­nen, bei­spiels­weise die Zugriffs­zeit, der Ort, von wel­chem ein Zugriff aus­ging und die Häu­fig­keit der Besu­che unse­rer Inter­net­seite durch die betrof­fene Per­son, gespei­chert. Bei jedem Besuch unse­rer Inter­net­sei­ten wer­den diese per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, ein­schließ­lich der IP-Adresse des von der betrof­fe­nen Per­son genutz­ten Inter­net­an­schlus­ses, an Google in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­rika über­tra­gen. Diese per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den durch Google in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­rika gespei­chert. Google gibt diese über das tech­ni­sche Ver­fah­ren erho­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten unter Umstän­den an Dritte weiter.

Die betrof­fene Per­son kann die Set­zung von Coo­kies durch unsere Inter­net­seite, wie oben bereits dar­ge­stellt, jeder­zeit mit­tels einer ent­spre­chen­den Ein­stel­lung des genutz­ten Inter­net­brow­sers ver­hin­dern und damit der Set­zung von Coo­kies dau­er­haft wider­spre­chen. Eine sol­che Ein­stel­lung des genutz­ten Inter­net­brow­sers würde auch ver­hin­dern, dass Google ein Coo­kie auf dem infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­tem der betrof­fe­nen Per­son setzt. Zudem kann ein von Google Ana­ly­tics bereits gesetz­ter Coo­kie jeder­zeit über den Inter­net­brow­ser oder andere Soft­ware­pro­gramme gelöscht werden.

Fer­ner besteht für die betrof­fene Per­son die Mög­lich­keit, einer Erfas­sung der durch Google Ana­ly­tics erzeug­ten, auf eine Nut­zung die­ser Inter­net­seite bezo­ge­nen Daten sowie der Ver­ar­bei­tung die­ser Daten durch Google zu wider­spre­chen und eine sol­che zu ver­hin­dern. Hierzu muss die betrof­fene Per­son ein Brow­ser-Add-On unter dem Link https://tools.google.com/dlpage/gaoptout her­un­ter­la­den und instal­lie­ren. Die­ses Brow­ser-Add-On teilt Google Ana­ly­tics über Java­Script mit, dass keine Daten und Infor­ma­tio­nen zu den Besu­chen von Inter­net­sei­ten an Google Ana­ly­tics über­mit­telt wer­den dür­fen. Die Instal­la­tion des Brow­ser-Add-Ons wird von Google als Wider­spruch gewer­tet. Wird das infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­sche Sys­tem der betrof­fe­nen Per­son zu einem spä­te­ren Zeit­punkt gelöscht, for­ma­tiert oder neu instal­liert, muss durch die betrof­fene Per­son eine erneute Instal­la­tion des Brow­ser-Add-Ons erfol­gen, um Google Ana­ly­tics zu deak­ti­vie­ren. Sofern das Brow­ser-Add-On durch die betrof­fene Per­son oder einer ande­ren Per­son, die ihrem Macht­be­reich zuzu­rech­nen ist, deinstal­liert oder deak­ti­viert wird, besteht die Mög­lich­keit der Neu­in­stal­la­tion oder der erneu­ten Akti­vie­rung des Browser-Add-Ons.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen und die gel­ten­den Daten­schutz­be­stim­mun­gen von Google kön­nen unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ und unter http://www.google.com/analytics/terms/de.html abge­ru­fen wer­den. Google Ana­ly­tics wird unter die­sem Link https://www.google.com/intl/de_de/analytics/ genauer erläutert.

10. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unse­rem Unter­neh­men als Rechts­grund­lage für Ver­ar­bei­tungs­vor­gänge, bei denen wir eine Ein­wil­li­gung für einen bestimm­ten Ver­ar­bei­tungs­zweck ein­ho­len. Ist die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zur Erfül­lung eines Ver­trags, des­sen Ver­trags­par­tei die betrof­fene Per­son ist, erfor­der­lich, wie dies bei­spiels­weise bei Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­gen der Fall ist, die für eine Lie­fe­rung von Waren oder die Erbrin­gung einer sons­ti­gen Leis­tung oder Gegen­leis­tung not­wen­dig sind, so beruht die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Glei­ches gilt für sol­che Ver­ar­bei­tungs­vor­gänge die zur Durch­füh­rung vor­ver­trag­li­cher Maß­nah­men erfor­der­lich sind, etwa in Fäl­len von Anfra­gen zur unse­ren Pro­duk­ten oder Leis­tun­gen. Unter­liegt unser Unter­neh­men einer recht­li­chen Ver­pflich­tung durch wel­che eine Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erfor­der­lich wird, wie bei­spiels­weise zur Erfül­lung steu­er­li­cher Pflich­ten, so basiert die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In sel­te­nen Fäl­len könnte die Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erfor­der­lich wer­den, um lebens­wich­tige Inter­es­sen der betrof­fe­nen Per­son oder einer ande­ren natür­li­chen Per­son zu schüt­zen. Dies wäre bei­spiels­weise der Fall, wenn ein Besu­cher in unse­rem Betrieb ver­letzt wer­den würde und dar­auf­hin sein Name, sein Alter, seine Kran­ken­kas­sen­da­ten oder sons­tige lebens­wich­tige Infor­ma­tio­nen an einen Arzt, ein Kran­ken­haus oder sons­tige Dritte wei­ter­ge­ge­ben wer­den müss­ten. Dann würde die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beru­hen. Letzt­lich könn­ten Ver­ar­bei­tungs­vor­gänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beru­hen. Auf die­ser Rechts­grund­lage basie­ren Ver­ar­bei­tungs­vor­gänge, die von kei­ner der vor­ge­nann­ten Rechts­grund­la­gen erfasst wer­den, wenn die Ver­ar­bei­tung zur Wah­rung eines berech­tig­ten Inter­es­ses unse­res Unter­neh­mens oder eines Drit­ten erfor­der­lich ist, sofern die Inter­es­sen, Grund­rechte und Grund­frei­hei­ten des Betrof­fe­nen nicht über­wie­gen. Sol­che Ver­ar­bei­tungs­vor­gänge sind uns ins­be­son­dere des­halb gestat­tet, weil sie durch den Euro­päi­schen Gesetz­ge­ber beson­ders erwähnt wur­den. Er ver­trat inso­weit die Auf­fas­sung, dass ein berech­tig­tes Inter­esse anzu­neh­men sein könnte, wenn die betrof­fene Per­son ein Kunde des Ver­ant­wort­li­chen ist (Erwä­gungs­grund 47 Satz 2 DS-GVO). 

11. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten auf Arti­kel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berech­tig­tes Inter­esse die Durch­füh­rung unse­rer Geschäfts­tä­tig­keit zuguns­ten des Wohl­erge­hens all unse­rer Mit­ar­bei­ter und unse­rer Anteilseigner.

12. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kri­te­rium für die Dauer der Spei­che­rung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist die jewei­lige gesetz­li­che Auf­be­wah­rungs­frist. Nach Ablauf der Frist wer­den die ent­spre­chen­den Daten rou­ti­ne­mä­ßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Ver­trags­er­fül­lung oder Ver­trags­an­bah­nung erfor­der­lich sind.

13. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klä­ren Sie dar­über auf, dass die Bereit­stel­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zum Teil gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist (z.B. Steu­er­vor­schrif­ten) oder sich auch aus ver­trag­li­chen Rege­lun­gen (z.B. Anga­ben zum Ver­trags­part­ner) erge­ben kann. Mit­un­ter kann es zu einem Ver­trags­schluss erfor­der­lich sein, dass eine betrof­fene Per­son uns per­so­nen­be­zo­gene Daten zur Ver­fü­gung stellt, die in der Folge durch uns ver­ar­bei­tet wer­den müs­sen. Die betrof­fene Per­son ist bei­spiels­weise ver­pflich­tet uns per­so­nen­be­zo­gene Daten bereit­zu­stel­len, wenn unser Unter­neh­men mit ihr einen Ver­trag abschließt. Eine Nicht­be­reit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten hätte zur Folge, dass der Ver­trag mit dem Betrof­fe­nen nicht geschlos­sen wer­den könnte. Vor einer Bereit­stel­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch den Betrof­fe­nen muss sich der Betrof­fene an einen unse­rer Mit­ar­bei­ter wen­den. Unser Mit­ar­bei­ter klärt den Betrof­fe­nen ein­zel­fall­be­zo­gen dar­über auf, ob die Bereit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gesetz­lich oder ver­trag­lich vor­ge­schrie­ben oder für den Ver­trags­ab­schluss erfor­der­lich ist, ob eine Ver­pflich­tung besteht, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­zu­stel­len, und wel­che Fol­gen die Nicht­be­reit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten hätte. 

14. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als ver­ant­wor­tungs­be­wuss­tes Unter­neh­men ver­zich­ten wir auf eine auto­ma­ti­sche Ent­schei­dungs­fin­dung oder ein Profiling.

Diese Daten­schutz­er­klä­rung wurde durch den Daten­schutz­er­klä­rungs-Gene­ra­tor von den exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter Nürn­berg in Koope­ra­tion mit der RC GmbH und den Rechts­an­wäl­ten von WBS-LAW erstellt.

Ergänzung Hotjar

Unsere Web­site nutzt den Web­ana­ly­se­dienst Hot­jar der Hot­jar Ltd.. Hot­jar Ltd. ist ein euro­päi­sches Unter­neh­men mit Sitz in Malta (Hot­jar Ltd, Level 2, St Juli­ans Busi­ness Centre, 3, Elia Zam­mit Street, St Juli­ans STJ 1000, Malta, Europe, Tel.: +1 (855) 464‑6788).

Mit die­sem Tool las­sen sich Bewe­gun­gen auf den Web­si­ten, auf denen Hot­jar ein­ge­setzt wird, nach­voll­zie­hen (sog. Heat­maps). So ist bei­spiels­weise erkenn­bar, wie weit Nut­zer scrol­len und wel­che Schalt­flä­chen die Nut­zer wie oft ankli­cken. Wei­ter­hin ist es mit­hilfe des Tools auch mög­lich, Feed­back direkt von den Nut­zern der Web­site ein­zu­ho­len. Vor allem lässt sich die Funk­tio­na­li­tät der Hot­jar-basier­ten Web­seite durch die Dienste von Hot­jar ver­bes­sern, indem sie benut­zer­freund­li­cher, wert­hal­ti­ger und für die End­nut­zer ein­fa­cher bedien­bar werden.

Wir ach­ten beim Ein­satz die­ses Tools beson­ders auf den Schutz Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten. So kön­nen wir nur nach­voll­zie­hen, wel­che Schalt­flä­chen ange­klickt wer­den, den Ver­lauf der Maus, wie weit gescrollt wird, die Bild­schirm­größe des Gerä­tes, Gerä­te­typ und Brow­ser­in­for­ma­tion, Geo­gra­phi­scher Stand­punkt (nur das Land) und die bevor­zugte Spra­che um unsere Web­site dar­zu­stel­len. Berei­che der Web­sites in denen per­so­nen­be­zo­gene Daten von Ihnen oder Drit­ten ange­zeigt wer­den, wer­den von Hot­jar auto­ma­tisch aus­ge­blen­det und sind somit zu kei­nem Zeit­punkt nach­voll­zieh­bar. Um eine direkte Per­so­nen­be­zieh­bar­keit aus­zu­schlie­ßen, wer­den IP-Adres­sen nur anony­mi­siert gespei­chert und wei­ter­ver­ar­bei­tet. Hot­jar nutzt aber ver­schie­dene Dienste von Dritt­an­bie­tern wie Google Ana­ly­tics und Opti­mi­zely. Es kann des­halb der Fall sein, dass diese Dienste Daten erhe­ben, die von Ihrem Brow­ser im Rah­men von Web Page Requests über­tra­gen wer­den. Das wären zum Bei­spiel Coo­kies oder Ihre IP-Adresse. In die­sen Aus­nah­me­fäl­len erfolgt diese Ver­ar­bei­tung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO auf Grund­lage auf der von Ihnen erteil­ten Ein­wil­li­gung zum Zwe­cke der sta­tis­ti­schen Ana­lyse des Nut­zer­ver­hal­tens zu Opti­mie­rungs- und Marketingzwecken.

Hot­jar bie­tet jedem Nut­zer die Mög­lich­keit, mit­hilfe eines “Do Not Track-Hea­ders” den Ein­satz des Tools Hot­jar zu unter­bin­den, sodass keine Daten über den Besuch der jewei­li­gen Web­site auf­ge­zeich­net wer­den. Es han­delt sich hier­bei um eine Ein­stel­lung, die alle übli­chen Brow­ser in aktu­el­len Ver­sio­nen unter­stüt­zen. Hierzu sen­det Ihr Brow­ser eine Anfrage an Hot­jar, mit dem Hin­weis das Track­ing des jewei­li­gen Nut­zers zu deak­ti­vie­ren. Soll­ten Sie unsere Web­sites mit unter­schied­li­chen Browsern/​Rechnern nut­zen, müs­sen Sie den “Do Not Track-Hea­der” für jeden die­ser Browser/​Rechner sepa­rat einrichten.

Sie kön­nen beim Besuch einer Hot­jar-basier­ten Web­seite die Erhe­bung Ihrer Daten durch Hot­jar jeder­zeit ver­hin­dern, indem Sie auf unsere Opt-out-Seite https://www.hotjar.com/legal/compliance/opt-out/ gehen und Hot­jar deak­ti­vie­ren klicken.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen über Hot­jar Ltd. und über das Tool Hot­jar fin­den Sie unter:
https://www.hotjar.com

Die Daten­schutz­er­klä­rung der Hot­jar Ltd. fin­den Sie unter:
https://www.hotjar.com/privacy/